Ab 22. Juni 2017 tritt die Waldbrandverordnung in ganz Oberösterreich in Kraft um, auf Grund der aktuell anhaltenden Trockenheit, der Gefahr von Waldbränden vorzubeugen.
Laut Landesrat Max Hiegelsberger ist in allen oberösterreichischen Bezirken jegliches Feuerentzünden, einschließliche des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten!

Unsere Böden sind aktuell nicht ausreichend durchfeuchtet, die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht für die nächsten Tage bestehen bleiben.
Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug, ebenso das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten!

Wir möchten besonder auf die anstehenden traditionellen Sonnwendfeuer hinweisen, die auf Grund der Verordnung keinesfalls in Waldrandnähe ausgführt werden dürfen. Im Gefährdungsbereich des Forstes sind diese strengstens verboten!

Laut den Medien kann bei Verstoß gegen die Waldbrandverordnung mit Geldstrafen von bis zu EUR 7.270,-- geahndet werden.

Wir appelieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und bitten um Einhaltung der Verordnung.
Das Kommando der FF Liebenau

 

 

 

 

 

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